Nach Erhalt der ersten Fahrerlaubnis in den Führerscheinklasse A, A1 oder B befindet man sich in einer zweijährigen Probezeit.
Wird man innerhalb dieser zwei Jahre mit einer bestimmten Ordnungswidrigkeit auffällig erhält man eine amtliche Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar. Sollte man die von der Behörde festgesetzte Frist nicht einhalten wird die Fahrerlaubnis bis zur Vorlage der Bescheinigung entzogen.
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen á 135 Min. und einer Fahrprobe von 30 Min. zzgl. 15 Min. Nachbesprechung.
Die Vollständige Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht!!
Wo kann ich mich anmelden?
Damit Sie schnellstmöglich an solch einem Seminar teilehmen können informieren Sie sich unter der Rufnummer 09561/26468 in welcher Fahrschule das nächste ASF-Seminar beginnt.